Zugang

Sie haben eine Verordnung zur Physiotherapie von Ihrem Arzt:

  • Mit einer Verordnung zur Physiotherapie von Ihrem Arzt haben Sie jederzeit die uneingeschränkte freie Wahl der Praxis / Institution bzw. des Therapeuten / Therapeutin.
  • Die Leistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkasse bzw. von der Unfallversicherung gemäss KVG / UVG übernommen.

Sie möchten eine therapeutische Leistung ohne ärztliche Verordnung:

  • Auch dies ist jederzeit möglich, doch werde ich Sie bei Unsicherheiten möglicherweise an Ihren Hausarzt verweisen.
  • Je nach vorhandenen Zusatzversicherungen (Komplementär) werden die Kosten teilweise übernommen. Idealerweise klären Sie dies vorgängig mit Ihrer Kasse ab.